Messung Elektrischer-, Magnetischer- und Elektromagnetischer Felder im Nieder- Mittel- und Hochfrequenzbereich

Gesetzliche Lage:

Die EU-Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) ist am 26.06.2013  in Kraft getreten und wurde am 07.07.2016 in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung dazu „Verordnung Elektromagnetische Felder (VEMF)“ wurde im Bundesgesetzblatt als 179. Verordnung veröffentlicht. Diese Richtlinie schreibt die Evaluierung jedes Arbeitsplätzes in der EU hinsichtlich nachteiliger Wirkungen elektromagnetischer Felder vor (Artikel4, Absatz1).

Laut Zentralarbeitsinspektorat ist diese Verordnung ab 01.08.2016 für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Weiters liegt der Nutzen solcher Messungen auf folgenden Gebieten:

  • Vorlage für Betriebsanlagengenehmigungen
  • Beurteilung der Strahlungsimmission im Bereich
    • Industrie (z.B. Induktionsanlagen, Trocknungsanlagen, HF-Schweißgeräte, Mikrowellenanwendung, …)
    • Medizin (z.B. Diathermie, Hyperthermie, Magnetresonanztomographie, …)
    • Telekommunikation (Mobilfunk: GSM, UMTS, LTE, DECT= Schnurlostelefon, WLAN, TETRA, Rundfunk, TV, …)
    • Haushalt und Wohnbereich (Haushaltsgeräte, Elektroinstallation, …)
  • Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen
  • Ausschließen eines Zusammenhanges zwischen Befindlichkeitsstörungen und Feldexposition am Arbeitsplatz und im Wohnbereich
  • Ermittlung von Störquellen
  • Festlegung möglicher technischer und organisatorischer Abhilfemaßnahmen

Prüfinhalt

Breitbandige und/oder frequenzselektive Messung von elektrischer und magnetischer Feldstärke bzw. Leistungsflussdichte verschiedener Anlagen, Maschinen und Geräte im Bereich Industrie, Medizin, Haushalt sowie die Bestimmung der Strahlungsimmission der Telekommunikationseinrichtungen wie z.B. Mobilfunk, Rundfunk, TV, DECT= Schnurlostelefon, WLAN, …

Information zum Ablauf

Die Prüfungen erfolgen vor Ort bei normalem Betrieb. Dabei wird die elektromagnetische Strahlenbelastung am Arbeitsplatz oder Wohnbereich bestimmt und die Einhaltung der Grenzwerte überprüft.

Information:

DI Dr. Hamid MOLLA-DJAFARI

Tel.: +43 676 904 17 17